Zwei freieberufliche Trainer in Polen für ein US-Unternehmen – keine Betriebstätte? Die polnische Finanzverwaltung sieht das anders.

📌 Ausgangspunkt: Schulung & Vertrieb aus Polen – ohne feste Niederlassung

Ein amerikanisches Unternehmen bietet digitale Coaching- und Trainingsleistungen für Kunden weltweit an – auch in Polen. Die Dienstleistungen werden durch zwei in Polen ansässige selbstständige Trainer erbracht, die auf Provisionsbasis arbeiten.

▶️ Kein Büro, kein Personal in Polen,
▶️ Keine festen Arbeitszeiten,
▶️ Trainer arbeiten eigenverantwortlich – meist im Homeoffice.

Die Gesellschaft ging davon aus, dass keine Betriebstätte in Polen entsteht. Sie stellte einen Antrag auf verbindliche Auskunft (verbindliche Auskunft vom 5.11.2024).

Doch das polnische Finanzamt sah das grundlegend anders.


🧾 Ergebnis: Betriebstätte liegt vor – auch ohne Büro oder Arbeitnehmer

Die polnische Finanzbehörde stellte klar:

Ein ausländisches Unternehmen kann auch dann eine steuerliche Betriebstätte in Polen haben, wenn es nur mit selbstständigen Trainern zusammenarbeitet – sofern diese regelmäßig und dauerhaft Leistungen für das Unternehmen in Polen erbringen.

Ein Vertrag mit dem Trainer, der keine feste Bürostruktur vorgibt, reicht nicht automatisch aus, um eine Betriebstätte auszuschließen.


🔍 Warum ist das wichtig für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um ein US-Unternehmen handelt, sind die rechtlichen Grundsätze übertragbar:

✅ Die Definition einer steuerlichen Betriebstätte im polnischen Körperschaftsteuerrecht basiert auf dem OECD-Musterabkommen,
✅ Das gleiche Verständnis gilt im Rahmen der DBA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz,
✅ Auch selbstständige Subunternehmer, die dauerhaft aus Polen agieren, können – aus polnischer Sicht – eine steuerpflichtige Präsenz begründen.


🧠 Worauf achtet die polnische Finanzverwaltung?

✔️ Regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen in Polen
✔️ Nutzung des privaten Homeoffice zu geschäftlichen Zwecken
✔️ E-Mail-Adresse in Unternehmensdomain
✔️ Verwendung des Corporate Designs und Materials
✔️ Repräsentation des Unternehmens gegenüber Kunden
✔️ Zugang zu IT-Systemen, Plattformen oder Prozessen des Auftraggebers
✔️ Kein alternatives Büro durch das Unternehmen gestellt

Auch wenn kein „klassisches“ Büro existiert, kann aus Sicht der Behörde eine faktische feste Geschäftseinrichtung entstehen – insbesondere, wenn die Zusammenarbeit nicht rein vorbereitenden Charakter hat.


⚠️ Risiken bei Fehleinschätzung

Wenn eine Betriebstätte rückwirkend festgestellt wird, drohen:

  • Nachzahlung von Körperschaftsteuer (CIT) in Polen
  • Zinsen für verspätete Abführung
  • Transfer Pricing-Pflichten
  • Keine Möglichkeit der freiwilligen Korrektur, wenn das Unternehmen die Situation zu spät erkennt
  • Strafsteuerliche Risiken, wenn keine aktive Compliance erfolgte

💬 Was heißt das konkret für Unternehmen?

Wenn Sie:

✅ regelmäßig mit Freelancern in Polen zusammenarbeiten,
✅ diesen Tools, IT-Zugänge, E-Mail-Adressen oder Materialien zur Verfügung stellen,
✅ ihnen keine alternative Infrastruktur bieten (z. B. Büro),
✅ sie Ihr Unternehmen aktiv nach außen vertreten …

… dann sollten Sie dringend prüfen, ob aus polnischer Sicht eine steuerpflichtige Betriebstätte besteht – auch ohne formalen Sitz in Polen.


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Wir unterstützen:

  • Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern
  • bei der Prüfung, ob aus polnischer Sicht eine Betriebstätte entsteht
  • bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation,
  • bei der CIT-Registrierung und laufenden Buchhaltung,
  • sowie bei der Kommunikation mit der polnischen Finanzverwaltung – auf Deutsch

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