Standstill-Vertrag als Lösung für Schulder in polnischen Banken
Empfehlung des Polnischen Bankenverbandes für Gläubiger und Investoren:
Standstill-Vertrag als die Lösung für Schulnde in polnischen Banken
Dieses Mal haben wir etwas für Schuldner vorbereitet – eine Empfehlung für bewährte Praktiken bei der Restrukturierung von Unternehmen. Im Dezember 2019 hat der Polnische Bankenverband eine Empfehlung entwickelt und angenommen, die Standards für die Organisation und Durchführung von Restrukturierungsprozessen definiert, um deren Wirksamkeit und Effektivität zu erhöhen. Die Empfehlung bezieht sich auf alle Teilnehmer der Restrukturierungsprozesse, einschließlich Handels- und öffentlich-rechtlicher Gläubiger, Schuldner selbst, ihre Partner, Aktionäre und andere Investoren.
Bewährte Praktiken bei der Restrukturierung von Unternehmen:
Die ZBP-Empfehlung konzentriert sich auf die Prinzipien der guten Glaubens, der Gleichbehandlung, der Suche nach “win-win” Lösungen, der frühen Einleitung des Restrukturierungsprozesses und der Standstill-Vereinbarung. Das Dokument bezieht sich auf die wichtigsten Teilnehmer der Restrukturierungsprozesse von Unternehmen mit dem Ziel, die Wirksamkeit, Vorhersehbarkeit und Reichweite zu erhöhen.
Standards für die Organisation und Durchführung von Restrukturierungsprozessen:
Die Empfehlung zielt darauf ab, die Effektivität von Restrukturierungsprozessen zu erhöhen und Verfahren gemäß dem Restrukturierungsgesetz zu vermeiden. Die Standards für die Organisation und Durchführung von Restrukturierungsprozessen zielen darauf ab, die Situation schnell und korrekt zu diagnostizieren und Maßnahmen zu vermeiden, die das Unternehmen daran hindern könnten, eine Restrukturierung durchzuführen oder das Risiko des Scheiterns signifikant zu erhöhen.
Fazit:
Die Empfehlung bezieht sich in erster Linie auf Finanzgläubiger, die an Restrukturierungsprozessen von Unternehmen mit ihrem Hauptsitz in Polen teilnehmen. Eine Standstill-Vereinbarung ist definitiv billiger als eine gerichtliche und erhöht die Chancen einer erfolgreichen Restrukturierung der Verschuldung.
Das Team der Kanzlei, die sich mit Insolvenz- und Restrukturierungsrecht in Polen befasst, umfasst einen Restrukturierungsberater, der gerne die Kommunikation mit Banken übernimmt und zur Standstill-Vereinbarung führt.