Steuerberater oder Buchhalter?
Ausländische Mandanten können oft einen polnischen Steuerberater mit einem polnischen Buchhalter verwechseln. In Polen gibt es zahlreiche Buchhaltungsbüros (“Biuro Rachunkowe”), aber nicht jedes wird von einem Steuerberater geführt.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem polnischen Steuerberater und einem polnischen Buchhalter? Die Beantwortung dieser Frage spielt eine große Rolle, wenn Sie in Polen auf der sicheren Seite bleiben möchten und wird in diesem Artikel erläutert.
Polnischer Steuerberater, deutscher Steuerberater in Polen oder doradca podatkowy?
Der Beruf des Steuerberaters wurde in Polen im Jahr 1997 reguliert. Um Steuerberater zu werden, muss man eine schwere Prüfung bestehen, bei der die Erfolgsquote oft unter 30% liegt. Außerdem ist es notwendig, sowohl theoretische als auch praktische Sachkenntnisse nachzuweisen. Man muss mindestens ein Bachelor-Studium abgeschlossen haben und mindestens 6 Monate Berufserfahrung gesammelt haben.
Deutsche Steuerberater, deutsche Wirtschaftsprüfer, deutsche Rechtsanwälte – sogar wenn sie in Polen arbeiten – sind nicht berechtigt, im polnischen Recht zu beraten.
Der Titel des “Steuerberaters” ist gesetzlich geschützt – genau wie in Deutschland. Deshalb habe ich die Formulierung “Doradca podatkowy (zu Dt. Steuerberater)” verwendet – und nicht “polnischer Steuerberater” oder “deutscher Steuerberater in Polen”. Die Verwendung der letzten Begriffe könnte den Eindruck erwecken, dass man in Deutschland als deutscher Steuerberater zugelassen ist – obwohl ich im deutschen Steuerrecht nicht berate. Wenn wir jedoch Probleme im deutschen Steuerrecht lösen müssen, arbeite ich mit deutschen Steuerberatern zusammen.
Ein ausländischer Investor soll also die Gewissheit haben, dass eine Person, die sich als “Doradca podatkowy” – zu Dt. “Steuerberater/in” – bezeichnet, über eine gewisse Ausbildung und andere Qualitätsgewährleistungen verfügt. Am Ende des Artikels können Sie prüfen, ob Ihr Berater berechtigt ist, Sie im polnischen Recht zu beraten.
Polnischer Buchhalter
Seit 2014 gibt es keine qualifizierten Voraussetzungen oder Zulassung für den Beruf des Buchhalters. Der Titel “Buchhalter” ist nicht geschützt – jeder kann sich also eigentlich als Buchhalter bezeichnen, unabhängig von Ausbildung, Qualifizierung oder Sachkunde.
Buchhalter sind heutzutage für das Buchen von Geschäftsvorfällen zuständig – was natürlich eine wichtige Funktion für jedes Unternehmen darstellt. Leider sind Buchhalter nicht berechtigt, Sie in Steuerangelegenheiten zu beraten, Steuergestaltungen zu optimieren, Einsprüche einzureichen oder Sie vor Finanzgerichten zu vertreten. Mehr darüber erfahren Sie im weiteren Teil des Artikels.
Hilfeleistung in Steuersachen nach dem polnischen Steuerberatungsgesetz
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die in Polen reguliert ist und für die eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist, umfasst:
1. Beratung der Steuerpflichtigen, Steuerhaftenden, Steuerzahler und Erklärung ihrer Pflichten im Bereich der Steuern, Zölle und im Bereich der Zwangsvollstreckung, die mit diesen Pflichten verbunden sind,
2. Vertretung der Steuerpflichtigen, Steuerhaftenden, Steuerzahler in Verfahren vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten,
3. Durchführung einer unabhängigen Prüfung (gemäß Art. 20zo poln. AO – ein Verfahren, das zusammen mit der Finanzverwaltung durchgeführt wird und die Gewissheit bietet, dass alle steuerrelevanten Prozesse im Unternehmen korrekt sind).
Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 3 Polnisches Steuerberatungsgesetz.
Buchhalter sind nur zu einem Bruchteil der Steuerberatungsberechtigung berechtigt: zur Buchführung, Vorbereitung von Steuererklärungen und zur Unterstützung der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit dem Vorbereitungsprozess. Steuerberater können natürlich auch diese Tätigkeiten ausüben und haben oft ihre eigenen Steuerbüros.
Buchhalter verfügen oft über ein Zertifikat, das vom Finanzministerium ausgestellt wurde. Ein solches Zertifikat hat in der Vergangenheit berechtigt, die Buchführung zu führen, ist jedoch keine Grundlage für die Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen. Heutzutage ist das Zertifikat weder erforderlich, um Bücher zu führen, noch wird es mehr ausgestellt.
Haftpflichtversicherung
Jeder Steuerberater muss Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn man in Deutschland als polnischer “Doradca podatkowy” tätig ist, muss die Haftpflichtversicherungsumme mindestens 250.000 EUR betragen.
Buchhalter sollten auch eine Haftpflichtversicherung haben (Mindestens 10.000 EUR), aber dies ist nur erforderlich, wenn sie Buchführung für ihre Kunden durchführen. Bei der polnischen EÜR besteht keine solche Pflicht. Selbst wenn Buchhalter eine Haftpflichtversicherung haben, deckt diese nur Fehler ab, die bei der Buchführung auftreten können und nicht bei der Steuerberatung.
Einspruchsverfahren und Finanzgerichte
Im Gegensatz zu Buchhaltern sind Steuerberater berechtigt, Einspruch gegen Steuerbescheide einzulegen und ihre Mandanten vor den Finanzgerichten zu vertreten.
Buchhalter dürfen lediglich Daten an das Finanzamt übermitteln (analog zu § 6 Nr. 4 des deutschen Steuerberatungsgesetzes) und Steuererklärungen unterzeichnen. Es besteht jedoch keine Möglichkeit, direkt mit den Finanzämtern zu kommunizieren.
Berufsgeheimnis
Durch die Verschwiegenheitspflicht sind steuerberatende Berufe sowohl in Deutschland als auch in Polen geschützt. Steuerberater sind dazu verpflichtet, alle mit der Ausübung des Berufs in Zusammenhang stehenden Daten und Fakten nicht an andere Personen weiterzugeben.
Zu diesen Personen gehören unter anderem:
- andere Mandantinnen und Mandanten
- Steuerbehörden
- Staatsanwaltschaft
- Polizei
- Gerichte
Ein Steuerberater, der durch die Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft oder ein Gericht vernommen wird, hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Aussagen zu verweigern. Das Abgeben von Aussagen trotz der bestehenden Verschwiegenheitspflicht ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht ist.
Es gibt nur eine Möglichkeit, den Steuerberater von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden: Das Strafgericht kann die Schweigepflicht des Steuerberaters nur in absoluten Ausnahmefällen entbinden, wenn:
- der Tatbestand nicht durch andere Beweismittel festgestellt werden kann,
- die Entbindung dem Wohl der Gerechtigkeit dient.
Bis heute gibt es nur wenige Fälle, in denen das Gericht diese Möglichkeit genutzt hat, vor allem bei schweren Kriminalfällen wie dem Verdacht auf Terrorismus.
Die Steuerberaterkammer empfiehlt Steuerberatern, gerichtliche Entscheidungen über die Entbindung der Schweigepflicht bis zur höchsten Instanz anzufechten.
Der Mandant/die Mandantin selbst hat keine Möglichkeit, den Steuerberater von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Selbst wenn sie dies schriftlich tun würden, kann dies unzulässig und unwirksam sein.
Das Zivilgericht hat auch kein Recht, den Steuerberater von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, zum Beispiel in Scheidungsverfahren. Der Antrag auf Entbindung der Schweigepflicht muss vor dem Strafgericht gestellt werden.
Im Gegensatz dazu ist das Berufsgeheimnis eines Buchhalters nicht gesetzlich geschützt. Es reicht aus, wenn ein Staatsanwalt in einem Strafverfahren die vertragliche Pflicht des Buchhalters aufhebt, um Aussagen zu erzwingen.
Straftat
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen ist eine Straftat nach Artikel 81 des polnischen Steuerberatungsgesetzes und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 PLN (ca. 12.000 EUR) geahndet werden. Wenn Sie ein solches Angebot erhalten haben, können Sie die unbefugte Hilfeleistung bei der polnischen Steuerberaterkammer melden. Die Meldung kann über die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
biuro@kidp.pl
Festnetz: +48 22 578 50 00
Infolge solcher Anzeigen wurden im Jahr 2019 hunderte von Verfahren von Staatsanwaltschaften in ganz Polen eröffnet. Mehr dazu können Sie in diesem Artikel lesen (auf Polnisch – der Artikel kann jedoch automatisch übersetzt werden):
https://www.prawo.pl/podatki/uslugi-doradztwa-podatkowe-bez-uprawnien-sa-karane,475713.html
Zusammenfassung
Buchhalter (poln. księgowy, biuro rachunkowe) | Steuerberater (poln. doradca podatkowy) | |
Übertragung von Daten an das Finanzamt | Ja | Ja |
Steuererklärungen | Ja, aber keine Beratung | Ja, im vollen Umfang |
Kontakt mit dem Finanzamt | Nein (nur Unterschreiben von Erklärungen und Übertragen von Daten) | Ja, im vollen Umfang |
Einspruch bei dem Finanzamt | Nein | Ja |
Vertretung in der Betriebsprüfung | Nein | Ja |
Antrag auf verbindliche Auskunft (Verbindlich für Finanzverwaltung – Gebühr von 10 EUR) | Nein | Ja |
Finanzgerichten | Nein | Ja, im vollen Umfang (auch vor dem polnischen BFH und auf der EU-Ebene vor dem EuGH) |
Gelegentliche Beratung im deutschen Recht (internationale und Europäische Aspekte) | Nein | Ja, wenn entsprechende Ausbildung und Registrierung bei der Steuerberaterkammer Brandenburg |
Verschwiegenheitspflicht | Nein | Ja |
Haftpflichtversicherung | Nur bei der vollen Buchführung (nicht bei EÜR; wenn abgeschlossen dann umfasst die Steuerberatung nicht) | Ja |
Kammermitgliedschaft | Nein – nur private Verbände | Ja – Steuerberaterkammer |
Disziplinäre Haftung und sowohl staatliche als auch von der Kammer geführte Aufsicht | Nein | Ja |
Monatliche Beiträge für die Kammer | Nein | Ja |
Fortbildungspflicht | Nein | Ja Gewisse Anzahl von Punkten zu erwerben, alle 2 Jahre durch die Kammer geprüft. |
Zulassung | Jeder darf den Beruf ausüben | Staatlich geregelter Beruf. – Schwere Prüfung (Mündliche und schriftliche Prüfung im Finanzministerium, Erfolgsquote ca. 30%), – Theoretische Sachkunde (Mindestens Bachelor) – Praktische Sachkunde (mindestens 6 Monate Berufspraxis als Steuerfachangestellter) – Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung (u.A. Führungszeugnis) |
Nicht nur in Polen, sondern auch in Deutschland zugelassen!
- Polnischer doradca podatkowy (zu dt. als Steuerberater),
- Insolvenz- und Sanierungsberater (Insolvenzverwalter), berechtigt viele Funktionen im polnischen Insolvenzverfahren auszuüben,
- Volljurist zugelassen beim Amtsgericht München als Rechtskundiger im polnischen Recht,
- Sitz in München und eine Filiale in Lodz in Polen– volle Erreichbarkeit vor Ort im Büro am Viktualienmarkt 8 oder online,
- Deutscher Immobilienmakler, zugelassen bei IHK München.
- Verträge mit unseren Mandanten und Mandantinnen unterliegen dem deutschen Recht, unser Team unterliegt der Aufischt sowohl deutscher als auch polnischer Behörden; die Haftpflichtversicherung abgeschlossen bei einem deutschen Versicherer.
- Deutsche Qualität, schnelle Reaktionszeit und volle Erreichbarkeit gewährleistet.
Kontakt: info@sicherinpolen.de
+49 (0) 89 1209 5624
+49 (0) 1520 522 3027
Ist mein Berater berechtigt, mich im Bereich polnischer Steuern zu beraten oder in Polen meine Interesse zu vertreten?
Ob Ihr Berater berechtigt ist, Hilfeleistung in Steuersachen zu leisten, können Sie auf den folgenden Webseiten prüfen:
- Polnische Nationale Steuerberaterkammer (Doradcy podatkowi) – amtliches Verzeichnis (auf Deutsch)
- Polnische Rechtsanwaltskammer (Radcowie prawni) – amtliches Verzeichnis (nur auf Polnisch)
- Polnische Rechtsanwaltskammer (Adwokaci) – amtliches Verzeichnis (nur auf Polnisch)
- Polnische Wirtschaftsprüferkammer (Biegli Rewidenci) – amtliches Verzeichnis (nur auf Polnisch)
Im Fall von einem polnischen Doradca podatkowy (Zu Dt. als Steuerberater) sieht das so aus:
Schritt 1: Vor- und Nachname / Verzeichnisnummer / Ort oder Region anzugeben:
Schritt 2: Sie sollten die Ergebnisse sehen. Klicken Sie das gewählte Ergebnis an.
Schritt 3: Die abgerufene Information vergleichen.
Darüber hinaus kann der Steuerberater im Einzelfall auch weitere Bestätigung darlegen – wie den Eintrag in das Steuerberaterverzeichnis.
So sieht die Bestätigung aus, dass einer in Polen als Steuerberater zugelassen ist:
Ein Steuerberater ist auch verpflichtet, Ihnen den Nachweis über die Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Weil ich meine steuerberatenden Dienstleistungen von München aus für Polen erbringe, bin ich in Deutschland versichert. Neben dem polnischen Steuerberatungsgesetz unterliege ich auch dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung durch das Amtsgericht München gemäß RDG. Hier ist eine Vorlage meiner Police:
Die Versicherungsnummer ist relativ sensibel, ich würde gerne die online nicht veröffentlichen. Die Police lege ich allerdings bei dem Abschluss des Vertrages sehr gerne vor.
Schritt 4: Wenn Ihr Berater im polnischen Recht in Deutschland ansässig ist.
Wenn Sie von einem in Deutschland ansässigen Berater unterstützt werden möchten, sollten Sie auch prüfen, ob er berechtigt ist, Sie auf dem deutschen Gebiet im polnischen Recht zu beraten. Dies kann beispielsweise auf den Websites der zuständigen Rechtsanwaltskammern oder bei einem zuständigen Amtsgericht (Verfahren nach RDG) überprüft werden.
Ob der Berater berechtigt ist, nach RDG im polnischen Recht zu beraten, können Sie auf der folgenden Webseite überprüfen:
Auf der Webseite sollten Sie das Feld “Registrierungen suchen” finden.
Dann können Sie die Suchfelder entsprechend ausfüllen:
Wer in Deutschland ansässig ist und weder auf der Webseite des Rechtsdienstleistungsregisters noch im Verzeichnis der zuständigen deutschen Rechtsanwaltskammer erscheint, darf Sie im polnischen Recht nicht beraten.
Steuerbescheid aus Polen? Neue Investition in Polen? Insolvenz oder Sanierung von den polnischen Schuldnern?
Ihr Auftrag ist meine höchste Priorität! Beratung in München oder online. Unverbindliche Anfrage:
Kontakt: info@sicherinpolen.de
+49 (0) 89 1209 5624
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