Landgericht Stettin beruft sich auf einen Artikel von Herrn Tim in einem grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Verbraucherinsolvenzverfahren
Artur Tim, Generalpartner unserer Kanzlei, wurde in einem grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Verbraucherinsolvenzverfahren vor dem Landgericht Stettin zitiert. Das Gericht berief sich dabei auf seine Veröffentlichung “Verbraucherinsolvenz im polnischen und deutschen Recht sowie Praxis des Forum Shopping”, die in der Zeitschrift IKAR 2018, Nr. 6.
In dem Verfahren ging es um die Frage, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt des Schuldners befindet und wo er seinen Geschäftsbetrieb konzentriert. Artur Tims Veröffentlichung wurde vom Gericht als Referenz für die Auslegung des europäischen Verordnungsrahmens für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren herangezogen.
Das Landgericht Stettin stellte fest, dass der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, weil er hier mit seiner Ehefrau lebt und arbeitet. Es konnte auch keine wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen nach Polen nachgewiesen werden. Das Gericht folgte der Ansicht von Herrn Tim, dass der Ort der Beschäftigung eines Schuldners ein entscheidendes Kriterium für die Bestimmung des Ortes seines gewöhnlichen Aufenthalts darstellt.
Wir freuen sich, dass die Zitierung von Herrn Tim in diesem Verfahren unsere Expertise im Bereich des grenzüberschreitenden Insolvenzrechts bestätigt und werden auch in Zukunft die Fachkenntnisse nutzen, um unseren Mandantinnen und Mandanten die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Mit dem Urteil können Sie sich auf der folgenden Webseite vertraut machen:
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