Kryptowährungen gehören längst nicht mehr nur in die Welt der Tech-Enthusiasten. Viele Anleger und Unternehmer besitzen digitale Vermögenswerte – oft auch im erheblichen Umfang. Wer in Polen steuerlich ansässig wird und später ins Ausland zieht, muss sich mit der sogenannten „Exit Tax“ auseinandersetzen. Doch gilt diese auch für Bitcoin, Ethereum & Co.? In diesem Artikel klären wir, wann Krypto-Assets von der Exit Tax betroffen sind und worauf man achten sollte.
Was ist die Exit Tax?
Die Exit Tax (Wegzugsbesteuerung) ist eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne, die auf bestimmte Vermögenswerte erhoben wird, wenn eine in Polen steuerpflichtige Person ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Ziel ist es, das Besteuerungsrecht für in Polen entstandene Wertzuwächse zu sichern.
Gilt die Exit Tax für Kryptowährungen?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Nach polnischem Steuerrecht unterliegen nur bestimmte Vermögenswerte der Exit Tax, darunter:
- Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften
- Derivative Finanzinstrumente
- Beteiligungen an Investmentfonds
Ob Kryptowährungen darunterfallen, hängt davon ab, ob sie als „virtuelle Währung“ im Sinne des polnischen Rechts gelten oder ob sie als Finanzinstrumente (z. B. Derivate) eingestuft werden. Nur „klassische“ Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, die als Zahlungsmittel dienen, werden in der Regel als virtuelle Währung behandelt – und fallen nicht unter die Exit Tax.
Token, die komplexe Funktionen haben oder auf bestimmte Finanzprodukte bezogen sind (z. B. synthetische Aktien, Options- oder Futures-Token), können hingegen als derivative Finanzinstrumente gelten und somit steuerpflichtig werden.
Problem: Fehlende Klarheit in der Gesetzgebung
Ein zentrales Problem für Anleger: Es gibt keine eindeutige gesetzliche Definition, welche Krypto-Assets als virtuelle Währung gelten und welche nicht. Die Einordnung hängt von der konkreten Funktion und Struktur des Tokens ab. Dies schafft Unsicherheit und erhöht das Risiko einer nachträglichen Steuerschuld.
Empfehlung: Verbindliche Auskunft einholen
Aufgrund der Rechtsunsicherheit empfiehlt es sich dringend, vor einem geplanten Wegzug aus Polen eine verbindliche Auskunft („interpretacja indywidualna“) bei der polnischen Steuerbehörde zu beantragen. Diese Auskunft bietet Rechtssicherheit und kann vor unerwarteten Steuerforderungen schützen.
Beispiel aus der Praxis
Ein IT-Unternehmer mit Wohnsitz in Polen besitzt Bitcoin, Ethereum und mehrere DeFi-Token. 2027 plant er, nach Spanien zu ziehen. Wenn er in den fünf Jahren vor dem Wegzug durchgehend in Polen steuerlich ansässig war, müsste er Exit Tax zahlen – aber nur auf jene Token, die nicht als virtuelle Währung anerkannt werden. Die Bewertung der Assets erfolgt zum Marktwert am Tag vor dem Wegzug.
Fazit
Krypto-Investoren, die in Polen steuerlich ansässig sind, sollten die Exit Tax nicht unterschätzen. Zwar sind viele klassische Kryptowährungen von der Steuer ausgenommen, doch die Abgrenzung ist komplex und unsicher. Eine individuelle Analyse und rechtzeitige Beratung sind entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Benötigen Sie Unterstützung?
Wir beraten Sie gerne individuell zu Kryptowährungen, Exit Tax und Steuerplanung im internationalen Kontext – auf Deutsch, Polnisch oder Englisch.
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zum deutsch-polnischen Steuerrecht, Praxisbeispiele und Tipps für Ihr Unternehmen.