📌 Der Fall: Ein Mitarbeiter zieht dauerhaft nach Polen
Ein deutsches IT-Beratungsunternehmen beschäftigt einen erfahrenen Consultant, der Mitte 2024 von Deutschland dauerhaft nach Polen umzieht. Er arbeitet vollständig remote – von seiner Wohnung in Polen – und betreut Kunden in Deutschland.
Aus Sicht des Unternehmens:
- Kein Büro in Polen,
- Der Mitarbeiter hat keine Vollmachten,
- Arbeitsort frei wählbar (Home Office freiwillig).
Erwartung: Keine steuerliche Betriebsstätte in Polen.
Ergebnis: Die polnische Finanzbehörde sieht das anders.
🧾 Die Entscheidung: Betriebstätte bejaht
In ihrer verbindlichen Auskunft vom 09.09.2024 entschied die polnische Finanzverwaltung:
Die dauerhafte Tätigkeit des Mitarbeiters in Polen – mit enger Einbindung in das operative Geschäft – erfüllt die Voraussetzungen einer Betriebstätte nach Art. 5 DBA Deutschland–Polen.
Und zwar auch ohne Büro, ohne Lager und ohne Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung.
🔍 Warum?
✔️ Der Mitarbeiter führt regelmäßig und dauerhaft Kernaufgaben des Unternehmens aus,
✔️ Die Tätigkeit generiert Umsatz und Gewinn,
✔️ Das Home Office wird faktisch zur festen Einrichtung,
✔️ Die Firma kontrolliert Qualität, Zeit und Ergebnisse der Arbeit.
Fazit: Auch Remote-Arbeit kann steuerlich eine feste Geschäftseinrichtung darstellen.
⚠️ Was heißt das für andere Unternehmen?
Nicht nur große Strukturen führen zu Steuerpflichten.
Bereits ein einziger Mitarbeiter in Polen kann – unter bestimmten Umständen – zur Begründung einer Betriebstätte führen.
Wichtig:
📌 Die rechtliche Bewertung erfolgt immer aus polnischer Perspektive.
📌 Was aus deutscher Sicht „unbedeutend“ erscheint, kann in Polen steuerlich relevant sein.
📌 Jeder Einzelfall ist individuell zu prüfen – auch bei Freelancern, hybriden Modellen oder zeitweisen Aufenthalten.
💡 Steuerliche Effekte – realistisch einschätzen
Zwar bietet Polen tendenziell niedrigere Steuersätze (CIT 9–19 %, keine Gewerbesteuer), doch bei nur einem Mitarbeiter in Polen ist der steuerliche Vorteil meist überschaubar.
➡️ Spürbarer wird das Einsparpotenzial erst, wenn mehrere Mitarbeitende, Teams oder ganze Shared Service Center in Polen tätig sind.
🧾 Was muss beachtet werden?
Ist eine Betriebstätte gegeben, entstehen steuerliche Pflichten in Polen, unter Anderem:
- Körperschaftsteuererklärung (CIT)
- Gewinnabgrenzung zu Deutschland
- Transfer Pricing (Verrechnungspreise) Dokumentation
- Registrierung und Buchhaltung in Polen
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Wir helfen deutschsprachigen Unternehmen bei:
✅ Prüfung, ob eine polnische Betriebstätte vorliegt
✅ Begleitung bei der steuerlichen Registrierung in Polen
✅ Erstellung von Verrechnungspreisdokumenten
✅ Kommunikation mit den polnischen Behörden
✅ Laufender steuerlicher Betreuung im polnischen und internationalen Recht – auf Deutsch
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