Beteiligungen an Gesellschaften und Exit Tax in Polen – was Sie wissen müssen

Viele Auswanderer oder Rückkehrer nach Polen stellen sich die Frage, ob ihre Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften in Polen steuerlich relevant werden. Insbesondere die sogenannte „Exit Tax“ (Wegzugsbesteuerung) kann zu unerwarteten steuerlichen Belastungen führen. In diesem Artikel erklären wir, in welchen Fällen Beteiligungen von der Exit Tax betroffen sind, wie die Vorschriften funktionieren und was Sie im Vorfeld beachten sollten.

Was ist die Exit Tax?

Die Exit Tax ist eine Besteuerung auf nicht realisierte Gewinne, die auf bestimmte Vermögenswerte erhoben wird, wenn eine steuerpflichtige Person ihren Wohnsitz von Polen in ein anderes Land verlegt. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Polen das Besteuerungsrecht auf in der Vergangenheit entstandene, aber noch nicht realisierte Wertsteigerungen behält.

Welche Beteiligungen sind von der Exit Tax betroffen?

Nach polnischem Steuerrecht (§ 30da EStG-Polen) betrifft die Exit Tax unter anderem folgende Vermögenswerte:

  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)
  • Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere
  • Derivative Finanzinstrumente
  • Anteile an Investmentfonds

Diese Vermögenswerte gehören zum sogenannten „persönlichen Vermögen“ und unterliegen der Exit Tax, wenn:

  1. der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz aus Polen ins Ausland verlegt,
  2. Polen dadurch das Besteuerungsrecht verliert und
  3. der Steuerpflichtige innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Polen war.

Beispiel aus der Praxis

Ein in Deutschland lebender Pole plant, im Jahr 2025 nach Polen zurückzukehren und dort zwei Jahre lang zu leben. Er ist alleiniger Gesellschafter einer deutschen UG, die Beteiligungen an einer GmbH und einem US-Startup hält. Im Jahr 2027 möchte er wieder ins Ausland ziehen.

Da er innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums weniger als fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Polen war, würde beim Wegzug keine Exit Tax fällig – auch wenn seine Beteiligungen mehr als 4 Millionen PLN wert sind.


Wichtiger Schwellenwert: 4 Millionen PLN

Die Exit Tax wird nicht erhoben, wenn der Gesamtwert der betroffenen Vermögenswerte unter 4 Millionen PLN liegt. Erst wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, greift die Besteuerung – mit 19 % des Gewinns (Differenz zwischen Marktwert und Anschaffungskosten).


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften besitzen und über einen Umzug nach Polen nachdenken, sollten Sie:

  • prüfen, wie lange Sie in Polen steuerlich ansässig sein werden,
  • den Wert Ihrer Beteiligungen kennen und dokumentieren,
  • frühzeitig mit einem Steuerberater sprechen, um Ihre individuelle Situation zu analysieren.

Fazit

Die Exit Tax kann für Anleger und Unternehmer mit Beteiligungen an internationalen Gesellschaften eine erhebliche steuerliche Belastung darstellen. Entscheidend ist jedoch die Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht in Polen.

Mit vorausschauender Planung und professioneller Beratung lassen sich unnötige Risiken vermeiden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne individuell und auf Deutsch.


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