B2B-Kooperation mit polnischen Mitarbeitern: Eine legale und beliebte Alternative zur Festanstellung

Die Zusammenarbeit mit polnischen Fachkräften wird immer beliebter – nicht nur in Form eines klassischen Arbeitsverhältnisses, sondern auch als B2B-Kooperation. In Polen ist das Modell der Selbständigkeit weit verbreitet, sodass viele hochqualifizierte Fachkräfte ihre Dienstleistungen als Selbständige (polnisch: „jednoosobowa działalność gospodarcza“) anbieten. Doch wie unterscheidet sich diese Form der Zusammenarbeit vom deutschen Konzept der Scheinselbstständigkeit? Und welche Vorteile bringt sie mit sich?

B2B in Polen: Ein anerkanntes und rechtlich gesichertes Modell

In Deutschland wird die Scheinselbstständigkeit oft mit rechtlichen Unsicherheiten assoziiert. In Polen hingegen ist das B2B-Modell (Business-to-Business) eine weit verbreitete und legale Alternative zur klassischen Festanstellung.

Viele polnische IT-Spezialisten, Ingenieure, Berater oder Handwerker arbeiten als Selbständige für Unternehmen im In- und Ausland. Dabei gelten sie als vollwertige Unternehmer mit entsprechender steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verantwortung. Anders als in Deutschland ist die selbständige Tätigkeit in Polen nicht automatisch mit dem Risiko der Scheinselbstständigkeit verbunden, selbst wenn ein Unternehmer einen einzigen Auftraggeber hat. Wichtig ist dabei, dass die Zusammenarbeit klar auf unternehmerischen Prinzipien basiert – mit Risikoverantwortung, klarer Aufgabenabgrenzung und organisatorischer Eigenständigkeit.

Wichtige Unterschiede zur deutschen Scheinselbstständigkeit

Während in Deutschland strenge Regeln zur Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung gelten, ist das polnische System differenzierter. Die Zusammenarbeit auf B2B-Basis ist dann legal, wenn der polnische Unternehmer:

  • unternehmerisches Risiko selbst trägt (z. B. kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall),
  • Leistungen auf eigene Rechnung und mit eigenen Betriebsmitteln erbringt,
  • frei in der Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsort und Ausführung der Aufgaben ist,
  • rechtlich und wirtschaftlich unabhängig agiert und nicht in interne Strukturen eingebunden ist,
  • über die Möglichkeit verfügt, Aufträge an Dritte zu vergeben,
  • keine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung besteht (außer bei hochspezialisierter Tätigkeit).

Achtung: Auch in Polen kann eine vermeintlich selbständige Tätigkeit von Behörden infrage gestellt werden, insbesondere wenn alle typischen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses vorliegen (Ort, Zeit, Weisungsgebundenheit). Die polnischen Steuer- und Arbeitsinspektionen (ZUS, PIP) prüfen zunehmend kritisch, insbesondere bei Wechsel von Anstellung zu B2B.

Was sagen polnische Behörden und Gerichte?

Die polnischen Steuer- und Arbeitsbehörden analysieren die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Eine gut strukturierte B2B-Vereinbarung mit klarer Aufgabenbeschreibung, Abrechnungsmodalitäten, wirtschaftlicher Verantwortung und echter Unabhängigkeit ist entscheidend. Auch Gerichte erkennen B2B-Modelle an – etwa bei ausreichender Differenzierung zur bisherigen Anstellung und echtem unternehmerischen Handeln.

Einzelfälle wie Management-Dienstleistungen (kontrakt menedżerski) unterliegen dabei besonderen steuerlichen Regeln und gelten in Polen nicht als klassische gewerbliche Tätigkeit. Hier droht eine Umqualifizierung zu „tätigkeit ausgeführt in persönlicher Eigenschaft“.

Vorteile der B2B-Kooperation für deutsche Unternehmen

Immer mehr deutsche Unternehmen entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit polnischen Fachkräften auf B2B-Basis, da diese Form der Kooperation zahlreiche Vorteile bietet:

  1. Kosteneffizienz: Keine Arbeitgeberabgaben, flexible Vergütungsmodelle und individuelle Vertragsgestaltung.
  2. Flexibilität: Projektbezogene Zusammenarbeit mit klar definiertem Leistungsumfang.
  3. Verfügbarkeit: Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften, vor allem im IT-, Ingenieur- und Beratungsbereich.
  4. Planbarkeit: Monatliche Abrechnung mit Leistungsnachweisen statt aufwendiger Lohnbuchhaltung.

Worauf sollten Unternehmen achten?

  • Kein typisches Arbeitsumfeld schaffen (z. B. Anwesenheitspflicht, feste Arbeitszeiten, betriebliche E-Mail-Adressen ohne Hinweis auf externe Rolle)
  • Keine Einbindung in Organisationsstruktur oder Weisungsketten
  • Trennung der Verantwortlichkeiten (nicht dieselben Vorgesetzten wie bei Angestellten)
  • Risikoverteilung und Leistungsumfang klar definieren
  • Keine Teilnahme an internen Mitarbeiterbenefits (z. B. Firmenfeiern, Sozialfondsleistungen)

Wie Kanzlei Tim Sie unterstützen kann

Unsere Kanzlei Tim ist auf polnisches Steuerrecht, Buchhaltung und beglaubigte Übersetzungen spezialisiert. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von B2B-Verträgen mit polnischen Selbständigen
  • Analyse potenzieller Risiken im Bereich Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung
  • Beglaubigte Übersetzungen von Verträgen und Nachweisdokumenten

Möchten Sie von den Vorteilen der B2B-Zusammenarbeit mit polnischen Fachkräften profitieren und gleichzeitig rechtliche Risiken vermeiden? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie kompetent von der Vertragsgestaltung bis zur steuerlichen Abwicklung!


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