Viele deutsche Staatsangehörige entscheiden sich dafür, ihren Wohnsitz ganz oder teilweise nach Polen zu verlegen – sei es aus beruflichen, familiären oder finanziellen Gründen. Doch was genau müssen Sie als EU-Bürger in Polen beachten, wenn Sie sich längerfristig hier aufhalten möchten?
Keine „Karta Pobytu” notwendig – aber Registrierungspflicht ab 3 Monaten
Nach dem polnischen Gesetz über die Bedingungen des Aufenthalts von Ausländern auf dem Gebiet der Republik Polen benötigen EU-Bürger – wie z. B. Deutsche – keine „Karta Pobytu” (Aufenthaltskarte), um sich legal in Polen aufzuhalten.
Achtung: Wenn Ihr Aufenthalt jedoch länger als 3 Monate dauert, sind Sie verpflichtet, Ihren Aufenthalt offiziell bei der zuständigen Woiwodschaftsbehörde (Urząd Wojewódzki) zu registrieren. Diese Registrierung muss spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach Ihrer Einreise erfolgen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Für die Registrierung („rejestracja pobytu obywatela UE”) müssen Sie den Zweck Ihres Aufenthalts nachweisen. Je nach Situation sind folgende Dokumente erforderlich, z.B.:
- ein Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung über die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Polen
ODER – falls keine Erwerbstätigkeit vorliegt, - ein Nachweis über eine gültige Krankenversicherung und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts in Polen.
Der gesamte Prozess ist zwar formalisiert, aber die Anforderungen sind nicht besonders hoch. Bei korrekter Vorbereitung der Unterlagen verläuft die Registrierung in der Regel unkompliziert.
Warum ist die Registrierung wichtig?
Ein ordnungsgemäß registrierter und legaler Aufenthalt kann von großer Bedeutung sein, falls Sie sich in Zukunft um die polnische Staatsbürgerschaft bewerben möchten. In solchen Fällen wird die Dauer und Kontinuität Ihres rechtmäßigen Aufenthalts offiziell geprüft und gewertet – eine Registrierung dient hier als klarer Nachweis.
Darüber hinaus: Die Nichtregistrierung Ihres Aufenthalts kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch wenn viele EU-Bürger diese Pflicht nicht kennen, wird sie rechtlich durchgesetzt.
Sprachliche Hürden? Dokumente müssen übersetzt werden
Alle fremdsprachigen Unterlagen (z. B. in Deutsch) müssen für das Registrierungsverfahren durch einen vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden.
Als beeidigter Übersetzer und Gerichtsdolmetscher in Polen, Jurist sowie polnischer Steuerberater unterstütze ich Sie gerne bei der Übersetzung, Zusammenstellung und Abgabe Ihrer Unterlagen sowie bei der Kommunikation mit den polnischen Behörden.
📩 Schreiben Sie uns einfach an: info@steuerninpolen.de – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Gerne übernehmen wir den Antrag für Sie
Wenn Sie möchten, übernehme ich die komplette Vorbereitung und Einreichung des Antrags in Ihrem Namen – inklusive Ausfüllen des Formulars, Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen sowie Kommunikation mit der zuständigen Woiwodschaftsbehörde.
Bitte beachten Sie jedoch: Für die abschließende Identitätsprüfung und Abgabe der Unterschrift müssen Sie persönlich in der Behörde erscheinen. Die Registrierung ist ohne persönliches Erscheinen nicht möglich.
Alternativ – wenn Sie die Formalitäten lieber selbst erledigen möchten – können Sie das erforderliche Antragsformular auf Polnisch hier herunterladen:
Wniosek o zarejestrowanie pobytu obywatela UE (PDF):
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