📌 Der Fall: Vertrieb und technischer Service aus Polen – organisiert von Dänemark aus
Ein dänisches Unternehmen mit Sitz in Kopenhagen vertreibt Maschinen in Polen – ohne dort über Lager, Niederlassung oder eigene Infrastruktur zu verfügen. Stattdessen beschäftigt es zwei Mitarbeiter mit Wohnsitz in Polen:
- einen Vertriebsleiter für Osteuropa
- einen Servicetechniker für Ost- und Nordeuropa
Beide arbeiten remote – aus dem Homeoffice, von Hotels oder direkt beim Kunden. Die Gesellschaft ging davon aus, keine Betriebstätte in Polen zu begründen – weder im jetzigen noch im künftigen Setup.
Doch die polnische Steuerverwaltung sah das anders.
🧾 Verbindliche Auskunft: Betriebstätte ist gegeben
In ihrer verbindlichen Auskunft vom 30.01.2025 kam die polnische Finanzverwaltung zu dem Schluss:
„Die Tätigkeit der Mitarbeiter erfüllt die Voraussetzungen einer festen Geschäftseinrichtung – es besteht eine Betriebstätte im Sinne von Art. 4a Ziff. 11 polnisches CIT-Gesetz und Art. 5 DBA PL-DK.“
Und diese Einschätzung ist auch übertragbar auf ähnliche Konstellationen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz – denn die zugrunde liegende Logik und Rechtsgrundlage ist weitgehend identisch.
🔍 Warum liegt eine Betriebstätte vor?
✔️ Dauerhafte, regelmäßige Tätigkeit der Mitarbeiter in Polen
✔️ Kernfunktionen der Unternehmensstrategie (Vertrieb & Service)
✔️ Nutzung von Infrastruktur (Firmenlaptop, Auto, Tools, Ersatzteile)
✔️ Keine rein vorbereitenden oder unterstützenden Tätigkeiten
✔️ Keine Vollmachten – aber trotzdem faktische Marktpräsenz
Selbst ohne Büro oder formale Räume in Polen liegt eine feste Geschäftseinrichtung vor, wenn Mitarbeiter dauerhaft von dort aus tätig sind und direkt zur Wertschöpfung beitragen.
🌍 Gilt das auch für andere Länder?
Ja – eindeutig.
Diese verbindliche Auskunft bezieht sich zwar formal auf das DBA zwischen Polen und Dänemark,
aber die Argumentation lässt sich eins zu eins auf deutsch-polnische, österreichisch-polnische oder schweizerisch-polnische Geschäftsmodelle übertragen.
➡️ Wer Mitarbeiter mit Sitz in Polen beschäftigt – auch nur einen oder zwei – muss aus polnischer Sicht prüfen, ob daraus steuerliche Verpflichtungen entstehen.
⚠️ Mögliche Folgen bei Nichtbeachtung
- CIT-Pflicht in Polen für den Anteil des Gewinns, der auf die Betriebstätte entfällt
- Transfer Pricing Dokumentation
- Nachzahlungen + Zinsen bei rückwirkender Feststellung
- Mögliche steuerstrafrechtliche Risiken, wenn erst im Nachhinein eine verbindliche Auskunft eingeholt wird
🧾 Unsere Empfehlung
🔍 Lassen Sie die Situation aus polnischer Sicht analysieren – bevor die Betriebsprüfung kommt.
📊 Klären Sie die Zugehörigkeit von Mitarbeitern zur Struktur in Polen.
📁 Dokumentieren Sie alle relevanten Elemente: Rollenprofile, Infrastruktur, Kommunikationswege.
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Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Betriebsstättenfrage
- Erstellung und Pflege von Transfer Pricing Dokumentation
- Registrierung & Steuererklärung in Polen
- Kommunikation mit den Behörden – auf Deutsch
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